Kosten
Meine Tätigkeit wird nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet. Die Kosten einer Erstberatung dürfen einen festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten, so dass eine erste Kontaktaufnahme und Besprechung in jedem Fall mit überschaubaren Kosten verbunden ist.
Sollte sich aus unserem ersten Beratungsgespräch eine weitere Tätigkeit ergeben, informiere ich Sie über mögliche Kostenfolgen.
Vielleicht sind Sie auch bedürftig?
Dann haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Für meine gewerblichen Mandanten biete ich nach Vereinbarung in der außergerichtlichen Beratung die Abrechnung nach Stundensätzen an. Die Abrechnung erfolgt im Sechs-Minuten-Takt. Besondere Pauschalsätze können auch bei der Forderungseintreibung vereinbart werden.
Noch immer Angst vor den Kosten?
Sprechen Sie mich bitte einfach an, wenn Sie Unklarheiten bei diesem für Sie wichtigen Thema haben.